So sicherst du dir finanzielle Unterstützung

Förderungen für dein neues Badezimmer 2025

Die Förderlandschaft für 2025 hat sich verändert: Während einige Programme auslaufen, stehen andere weiterhin zur Verfügung.

In diesem Beitrag erfährst du, welche Zuschüsse und Kredite aktuell verfügbar sind, welche baulichen Maßnahmen in Bezug auf eine Badsanierung förderfähig sind und worauf du bei der Antragstellung achten musst. So kannst du deine Badsanierung optimal planen und dir die bestmögliche finanzielle Unterstützung sichern.

 

5 Fakten zu Förderungen für dein Badezimmer

  • KfW-Zuschuss Update 2025: Der Investitionszuschuss 455-B für barrierefreie Umbauten wurde zum 1. Januar 2025 eingestellt. Neue Anträge sind nicht mehr möglich.
  • Alternative Finanzierung über KfW-Kredit: Das Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)“ bietet weiterhin zinsgünstige Darlehen bis zu 50.000 Euro für barrierefreie Badsanierungen.
  • Förderfähige Maßnahmen: Dazu gehören bodengleiche Duschen, unterfahrbare Waschbecken, Haltegriffe, rutschfeste Bodenbeläge und breitere Türdurchgänge.
  • Wichtige Antragstellungsvorgaben: Der Antrag auf KfW-Förderung muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden, um förderfähig zu sein.
  • Weitere Fördermöglichkeiten prüfen: Neben KfW-Krediten können regionale Förderprogramme von Ländern, Kommunen oder Pflegekassen finanzielle Unterstützung bieten.

Aktuelle Fördermöglichkeiten für barrierefreie Badsanierungen

Alle aktuellen Fördermöglichkeiten durch die KfW beziehen sich auf barrierefreie Bäder. Ein barrierefreies Badezimmer bietet nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern steigert auch den Wert deiner Immobilie. Doch eine Modernisierung kann mit hohen Kosten verbunden sein. Zum Glück gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, die finanzielle Entlastung bieten.

Bis Ende 2024 bot die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des Programms “Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)” Zuschüsse für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren an. Diese Zuschüsse wurden zum 1. Januar 2025 eingestellt, und es können seitdem keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Antragsteller, die bereits eine Förderzusage erhalten haben, sind von diesem Stopp nicht betroffen und können ihre geplanten Maßnahmen wie vorgesehen umsetzen.

Eine Alternative ist weiterhin das KfW-Programm “Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)”. Dieses Programm bietet zinsgünstige Kredite von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz. Der Kredit kann unabhängig vom Alter des Antragstellers beantragt werden und ist auch für den Kauf von bereits umgebautem Wohnraum nutzbar. Dieses Programm beinhaltet Einzelmaßnahmen, die man individuell für sich nutzen kann, auch wenn man noch kein vollständig barrierefreies Bad benötigt (z.B. den Austausch einer Badewanne gegen eine moderne bodengleiche Dusche).

Allgemein förderfähige Maßnahmen im Badezimmer

Für eine Förderung durch das Programm 159 kommen verschiedene Maßnahmen infrage, die das Badezimmer barrierefreier gestalten, darunter:

  • Raumaufteilung: Durch eine geänderte Raumaufteilung oder die Verbreiterung von Türdurchgängen wird ausreichend Platz für Rollstühle oder Gehhilfen geschaffen.​
  • Dusche: Bodengleiche Dusche einbauen und Dusch(-klapp)sitz für mehr Sicherheit anbringen. Diese erleichtern den Einstieg und minimieren Stolperfallen.​
  • Sanitärobjekte modernisieren: Austausch von WC, Bidet, (unterfahrbare) Waschbecken und Badewanne einschließlich eines mobilen Liftsystems.
  • Anbringung von Haltegriffen und Stützklappgriffen: Diese erhöhen die Sicherheit und unterstützen bei Bewegungen im Bad.​
  • Rutschfeste Bodenbeläge: Sie reduzieren die Gefahr von Stürzen auf nassen Flächen.​

Eine detaillierte Übersicht der förderfähigen Maßnahmen findet sich im Merkblatt der KfW.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung

Es ist entscheidend, den Kreditantrag bei der KfW vor Beginn der Auftragserteilung zu stellen. Nach Erhalt der Zusage kann mit den Arbeiten begonnen werden. Zudem sollten die technischen Mindestanforderungen der KfW beachtet werden, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen förderfähig sind. Dazu gehört beispielsweise, dass bodengleiche Duschen eine maximale Niveauabsenkung von 20 mm zum angrenzenden Bodenbereich aufweisen dürfen.

Weitere Fördermöglichkeiten prüfen

Neben der staatlichen Unterstützung können barrierefreie Umbaumaßnahmen durch Zuschüsse der Pflegekasse oder -versicherung finanziell erleichtert werden. Krankenkassen übernehmen zudem häufig die Kosten für Hilfsmittel wie Duschhocker oder Haltegriffe. Darüber hinaus bieten viele Bundesländer und Kommunen spezielle Förderprogramme an, die barrierefreie Umbauten zusätzlich unterstützen.

Vergessen Sie nicht, die Handwerkerkosten für den barrierefreien Badumbau steuerlich geltend zu machen. Sie können jährlich 20 Prozent des Arbeitslohns absetzen – bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro.

Empfehlungen für Bauherren

Angesichts der aktuellen Förderlage sollten Interessierte folgende Schritte beachten:​

  1. Individuelle Beratung einholen: Lasse dich von Fachleuten zu den Möglichkeiten und Anforderungen einer barrierefreien Badsanierung beraten.​
  2. Finanzierung prüfen: Informiere dich über alternative Finanzierungsmöglichkeiten, wie den KfW-Kredit 159 oder regionale Förderprogramme.​
  3. Planung frühzeitig beginnen: Da Fördermittel begrenzt sind und Antragsverfahren Zeit in Anspruch nehmen können, ist eine frühzeitige Planung essenziell.​

Auch ohne direkte Zuschüsse kann eine barrierefreie Badsanierung langfristig den Wohnkomfort erhöhen und den Wert der Immobilie steigern. Es ist daher ratsam, alle verfügbaren Optionen sorgfältig zu prüfen und die Umsetzung gut zu planen.

 

Zuletzt aktualisiert am 11.04.2025

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